Додаток ч. 2. Текст Зборівського Договору в Europaeischen Mitwo- chentlichen Zeitung, 36
Woche, 1649
"Stettin / den 8 dito.
"Aus Pohlen haben Nachricht / daß zwischen dem Konig und Cosaken / weiln diese umb Perdon angehalten / un dem Konig zu gehorsamen angelobet / ein Vergleich getroffen seyn / und auff diesen nachfolgenden Articulen bestehen solle:
"Puncta des getroffenen Friedens / zwischen Ihr Konigl.
Majest. in Pohlen und dem Chmilinsky."1. Daß allezeit von der Kron Pohlen 40000 Cosaken gehalten werden sollen- / über welche der Chmielinsky soll Haubtmann seyn / deren Zahl er Ihr Kon. Maj. übergeben soll / wie viel aus einem Dorff oder Stadt / und wie ein ieder heisse- / und weil ihm Pulver ist genommen / daß sie ihme moge wieder gegeben werden.
"2. Daß die Griechische Religion in der Kron Pohlen soll gelitten werden / auch zu Krakau und allenthalben / und daß die Union soll abgeschattet werden.
"3. Daß der Woywoda zu Giow allezeit soll Reussischer Religion seyn.
"4. Was die Geistlichen der Reuschen Religion werden vonnphten haben / daß ihrer Expostulation moge ein genügen geschehen.
"5. Daß alle Excessen / so biß daher geschehen / nicht sollen gedacht / sondern in Vergessenheit gestehet werden.
"6. Daß die Herren / wann sie wieder zu dem ihrigen gelangen / ihren Schaden an den Unterthanen nicht suchen noch sich rächen sollen.
"7. Daß den Edelleuten / so wol Romisch alß Reußischer Religion zugethan / so sich bey de Chmilinsky auffhalten / solches nicht vergolten werde / sondern frey seyn sollen.
"8. Daß den Cosaken soll frey seyn Brandtewein zu ihrer Nohtdurfft zu brennen / aber nit zu verkauffen.
"9. Daß die Cosaken zu Kiew und auff der gantzen Ukraini / wie auch zu Crernickow: Bar: und Winnica seyn sollen / und dem Herrn Wirth frey seyn / Bier an die Krüge zu verschaffen / den Cosaken aber nur Brandtewein zu ihrer Nohtdurfft zu machen.
"10. Daß kein Jesuiter auff der Ukraine (inn den Kirchen ausgenommen) sollen gelitten werden / auch soll auff der Ukraine kein Jude seyn".